Fit für die Kommunalpolitik – Hanns Seidel Stiftung wieder in Zusmarshausen
Als großen Erfolg darf man das wiederholt in Zusmarshausen organisierte Seminar bezeichnen. Ein mit Kommunalpolitikern gefüllter Saal aus vielen umliegenden Gemeinden war einen Tag lang Quell wichtiger und neuester kommunalpolitischer Informationen. Das wurde auch in den Mitteilungsblättern der Nachbarregionen so gewürdigt. Holzwinkel_Mitteilungsblatt Reischenau_Mitteilungsblatt
Auf Initiative der CSU Zusmarshausen konnte wie bereits im Kj. 2014 wieder die Hanns Seidel Stiftung für den 05.03.2016 gewonnen werden. Tagungsort war der Gasthof Adler in Zusmarshausen. Unter dem Thema „Fit für die Kommunalpolitik“ wurden über 15 Gemeinden eingeladen, auch Gemeinden aus den Stauden. Die Themen waren Interkommunale Zusammenarbeit, Steuerrecht und das Vergaberecht.
Als Seminarleiter und gleichzeitig als Referent für den Themenbereich „Steuerrechtsänderungen bei Gemeinden“ fungierte der Marktgemeinderat und Steuerberater Alfred Hegele aus Zusmarshausen.
Gleich zu Beginn stellte der Referent, Herr Dr. Diringer, fest, dass „… viele Kommunen nicht kooperieren [wollen], solange es ihnen finanziell gut geht. Denn Kooperation würde Kompetenzeinbußen mit sich bringen, die Macht und Einflussmöglichkeit der Bürgermeister würde reduziert. Dies sind viele von ihnen nicht bereit hinzunehmen“ indem er eine aktuelle Studie zur interkommunalen Kooperation im ländlichen Raum zitierte.
Neben den möglichen Gestaltungsformen wurde auch ausführlich auf die Erfolgsfaktoren für eine Zusammenarbeit zwischen mehreren Gemeinden eingegangen. Auch das vor einem Jahr aufgelegte Förderprogramm, mit dem der Freistaats Bayern den Gemeinden zur Zusammenarbeit in den Bereichen soziale und kulturelle Daseinsvorsorge, kommunale Infrastruktur und allgemeine Verwaltungstätigkeiten Zuwendungen gewährt, wurde vorgestellt.
Ein großes Thema war und ist die Umsatzsteuer. Was passiert, wenn eine Gemeinde Baumaßnahmen durchführt ? Kann die Vorsteuer beim Bau oder. Sanierung von Mehrzweckhallen oder Sporthallen geltend gemacht werden ? Sind Leistungen an eine andere Gemeinde steuerpflichtig ? Jede Gemeinde muss sich bis zum 31.12.2016 durch einen Antrag beim Finanzamt entscheiden, ob die Übergangsregelung greifen soll. Ansonsten gilt automatisch ab dem 01.01.2017 die neue Rechtslage, so Steuerberater Alfred Hegele. Beides hat wesentliche finanzielle Auswirkungen.
Der dritte Teil des Seminars behandelte gewissermaßen ein brandaktuelles Thema. Die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren setzt nämlich EU-Richtlinien in Deutsches Recht um. Ab April werden bisher vertraute Normen abgeschafft und Vergabevorschriften anders gegliedert und teilweise neu formuliert. Diese Reform betrifft auch die Kommunen – vor allem bei der Vergabe von Bauaufträgen und Bauleistungen. Ab Oktober 2018 ist dann die vollständige elektronische Durchführung von Vergabeverfahren (sog. e-Vergabe) ab bestimmten Schwellenwerten zwingend vorgeschriebenen.